Schülerbeförderung

Am 01. August 2021 wurde das Bildungsticket in Sachsen, ungeachtet einer Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule, eingeführt. Das alte Erstattungssystem für die Schülerbeförderung bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt damit ab diesem Zeitpunkt.

Wer ist zum Kauf des Bildungstickets berechtigt?

Alle Schülerinnen und Schüler, der allgemeinbildenden Schulen sowie jene an berufsbildenden Schulen in Sachsen, sofern sie keine duale Ausbildung absolvieren, können das Bildungsticket bei den Verkehrsunternehmen erwerben.

Was kostet mich das Bildungsticket?

Die Kosten des Tickets belaufen sich auf 180,00 Euro pro Jahr, also 15,00 Euro pro Monat. Das Bildungsticket kann rund um die Uhr im gesamten Verkehrsverbund genutzt werden.

Erworben werden kann das Ticket bei den Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), anderen Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und/oder anderen Verkehrsverbünden des Freistaates Sachsen.

Kann ich die anfallenden Kosten für das Bildungsticket beim Amt für Schulen Ende des Schuljahres auf Antrag zurückerstattet bekommen?

Da das Bildungsticket zum Teil vom Freistaat Sachsen, als auch von der Landeshauptstadt Dresden finanziert wird, entfällt auch die anteilige Kostenerstattung ab dem Schuljahr 2021/2022 seitens des Amtes für Schulen. Die monatlichen Kosten i.H.v. 15,00 Euro müssen eigenständig finanziert werden.

Beachte! Das AzubiTicket Sachsen ist ab dem Schuljahr 2021/2022 nur noch für Schülerinnen und Schüler erhältlich, die eine duale Ausbildung absolvieren. Eine anteilige Kostenerstattung durch das Amt für Schulen ist in diesem Fall durch den Erhalt einer Ausbildungsvergütung bzw. Bafög ausgeschlossen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kind nicht in der Lage ist den Schulweg allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen?

Die notwendige Schülerbeförderung durch Schülerspezialverkehr (Fahrdienste für Menschen mit Behinderung) ist nach Maßgabe der Satzung Schülerbeförderungskosten-Erstattung weiterhin auf Antrag möglich.

Weiterhin besteht in Einzelfällen auch zukünftig die Möglichkeit, eine anteilige Kostenerstattung auf der Grundlage der Satzung Schülerbeförderungskosten-Erstattung (von Juli 2021) zu beantragen.

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Weitere Fragen werden unter Schülerbeförderung | Landeshauptstadt Dresden beantwortet.

4.9_Satzung_Schuelerbefoerderungskosten_EL_59.pdf (dresden.de)

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