stand 13.03.2020, 22:30 Uhr
Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
- Unterrichtsfreie Zeit und Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen
- In der kommenden Woche findet über eine Anordnung des SMK an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen unterrichtsfreie Zeit statt. Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht. In der Zeit bleiben Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen und Schulhorte geöffnet. Die Betreuung der Kinder ist abgesichert. Dies bietet Gelegenheit, dass sich Eltern auf eine weitere Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen können.
- Dieses Betreuungsangebot (bis zur Schließung der Schule) sollten vorrangig folgende Elternhäuser nutzen, wo folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehendes Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er.) Aber auch Elternhäuser die nicht zum angesprochenen Personenkreis gehören und trotz intensiver Bemühungen in der Kürze der Zeit keine Alternativ-Betreuung organisieren konnten, können ihre Kinder bis zur Schließung der Schule zur Betreuung schicken.
- Schulen und Kindertageseinrichtungen werden dann im Laufe der nächsten Woche bis Freitag, den 17. April 2020, im Freistaat Sachsen geschlossen. Bis dahin wird ein System der Notbetreuung organisiert (siehe Ziffer 2). Die Gesundheitsämter schließen die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls für diesen Zeitraum.
- Die Umsetzung erfolgt durch Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz. Inhalt und Reichweite der Allgemeinverfügungen werden in einem Erlass des SMS festgelegt.
- Die Lehrerkollegien bereiten sich ab Montag auf die Zeit der Schließung der Schulen vor. Die Zeit der Schließung ist keine Ferienzeit, sondern Lernzeit. Die Schulen vermitteln Unterrichtsstoff soweit dies möglich ist auf digitalen und analogen Wegen an die Schüler bzw. durch Erstellen eines Lernplans für Schüler zu Hause.
2. Schließung von Kitas und Horten und Notmaßnahmen
- Betreuungseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) werden auch in der Zeit der Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz offengehalten, soweit sie für die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur notwendig sind. Das betrifft beispielsweise die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Krankenhäusern, Polizeibehörden usw. Die Details werden gemeinsam mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden zu Beginn der nächsten Woche festgelegt.
3. Sonstiges
- Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abgesagt, innerhalb Sachsens zunächst bis Ostern 2020. Bis auf weiteres werden auch keine Klassenfahrten für das neue Schuljahr und darüber hinaus vertraglich abgeschlossen.
- Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres ausgesetzt.
- Soweit Schulen geschlossen werden, findet auch kein GTA statt.