Dresden, den 11.12.2020
Liebe Eltern,
für die Klassenstufen 1 bis 4 wird an den Grund- und Förderschulen im Zeitraum 14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021 eine Notbetreuung eingerichtet. Diese Notbetreuung ist, wie schon im letzten Schuljahr, für Eltern systemrelevanter Berufsgruppen vorgesehen. Es gibt dazu eine vorläufige Veröffentlichung, die wir Ihnen mit eingestellt haben, aber eine abschließende Entscheidung steht dazu noch aus.
systemrelevante Berufsgruppen
Eine zweite und nicht minder wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an der Notbetreuung ist der Gesundheitszustand des Kindes bzw. der ganzen Familie. Alle, die in die Schule geschickt werden und diese betreten, müssen frei von Symptomen wie Fieber, Atembeschwerden, Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen sein.
Es ist unser Bestreben, die Zahl der zu betreuenden Kinder so niedrig wie möglich zu halten, um auch der Sinnhaftigkeit einer Eindämmung des Gesamtinfektionsgeschehens gerecht zu werden.
Formular zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber auf dem Formular die Betreuungsnotwendigkeit amtlich bestätigt hat (einmal für Schule und Hort genügt). Sie können für eine Notbetreuung am 14.12.2020, die Unterlagen am 15.12.2020 nachreichen.
In die Absicherung der Notbetreuung teilen sich Schule und Hort. Für die Erledigung der Schulaufgaben am Vormittag müssen alle Kinder ihre Aufgaben der Woche und Materialien mitbringen.
Eine Mittagessenversorgung durch Sodexo wird während der Notbetreuung angeboten.
An die anderen Eltern, deren Kinder nicht in der Notbetreuung sind, bitte daran denken das Essen abzubestellen!
Ich wünsche allen Familien trotz aller Umstände einen schönen dritten Advent.
Mit freundlichen Grüßen
Falk Wagner