Fortsetzung der bekannten Maßnahmen für den Schulbetrieb vor den Herbstferien
Liebe Eltern,
die neue „Schul – und Kita – Coronaverordnung“, die eine Geltungsdauer von vier Wochen (23.09. bis 20.10.21) besitzt ist seit dem 23.09.2021 in Kraft.
Im Wesentlichen ist an den Regeln festgehalten worden, so dass wir unseren Lernrhythmus in gewohnter Art und Weise, wie am Schuljahresbeginn bekannt gegeben, fortsetzen können.
Die wenigen Punkte, wo es gewisse Veränderungen gibt, möchte ich Ihnen im Folgenden kurz aufzeigen:
- Da die Maskenpflicht in der Grundschule während des Schultages auf dem gesamten Außengelände entfällt, brauchen die Kinder (und auch das Schulpersonal) den MNS erst unmittelbar bei Betreten des Gebäudes aufzusetzen.
- Für Eltern und schulfremde Personen bleiben bestimmte Zugangsbeschränkungen bestehen, d.h. bei längerem Aufenthalt (länger als 10 min) greift die Nachweispflicht „getestet – geimpft – genesen“ und eine Maske ist ab dem Zutritt zum Schulgelände zu tragen.
Bei den Sitzungen des Elternrates und der Schulkonferenz sowie bei Lehrer – Eltern – Gesprächen entfallen Test – und Maskenpflicht (Mindestabstand 1,5 m).
- Für Grundschüler sind für die nächste Zeit wieder zwei Selbsttests pro Woche vorgesehen (bei uns montags und donnerstags). Unterschreitet die Sieben – Tage – Inzidenz den Schwellenwert von 10, ist der Test einmal wöchentlich erforderlich.
- Details entnehmen Sie bitte dem aktualisierten Hygieneplan.
Hygieneplan der 71.Grundschule Dresden „Am Kaitzbach“ und des Hortes.pdf – stand 18.09.2021
71.Grundschule Dresden „Am Kaitzbach“ – Hort– Schul- und Hortleitung – 28.09.2021