Start ins 2. Schulhalbjahr- 28.02.2022

Dresden, den 26.02.2022

Sehr geehrte Eltern,

ich hoffe Sie hatten auch in den letzten Tagen etwas gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern zum durchatmen und erholen.
Wie es nach den Winterferien für die Schulkinder in Sachsen und somit auch für unsere Grundschule weitergehen wird, habe ich für Sie aus dem SMK Blog übernommen.
Den neuen Stundenplan für den Regelbetrieb ab dem 07.März 2022 erhalten Ihre Kinder im Laufe der nächsten Schulwoche von Ihrer Klassenleiterin.
Wir freuen uns sehr, dass Schritt für Schritt wieder mehr „Normalität“ einziehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Falk Wagner
Schulleiter

Die sächsische Staatsregierung hat sich für den Schul- und Kitabetrieb auf einen Fahrplan verständigt, der vorbehaltlich des Anhörungsverfahrens in der Kabinettssitzung am 1. März 2022 beschlossen werden soll. Die Maßnahmen im Überblick.

Was ab dem 28. Februar 2022 gelten soll

In der ersten Woche nach den Winterferien gelten die bisherigen erhöhten Schutz- und Hygieneregelungen unverändert fort, da erfahrungsgemäß nach den Ferien vergleichsweise viele unentdeckte Infektionsfälle identifiziert werden. Die Grund- und Förderschulen sowie die Kindertageseinrichtungen erhalten außerdem den notwendigen zeitlichen Vorlauf für den Start in den Regelbetrieb.

Was ab dem 7. März 2022 gelten soll

Ab dem 7. März sollen die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas achtsam und schrittweise zurückgefahren werden.

  • Regelbetrieb gilt wieder. In den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Der Unterricht findet ohne Beschränkung auf feste Klassen entsprechend der Stundentafel statt. Auch in den Kindertageseinrichtungen soll der eingeschränkte Regelbetrieb wieder abgeschafft werden. Gruppen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden.
  • Schulbesuchspflicht gilt wieder. Die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt; es besteht grundsätzlich Schulbesuchspflicht. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen möglich.
  • Schulfahrten sind möglich. Exkursionen und Schulfahrten sind generell wieder zugelassen. Für alle Fahrten im In- und Ausland einschließlich der Maßnahmen der internationalen Bildungskooperation sowie Erasmus+ gelten die Regelungen des Erlasses vom 8. Juni 2021.
  • Das Testregime wird verändert. Die anlasslose Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Bei positivem Corona-Testergebnis einer Schülerin oder eines Schülers besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Durch diese engmaschige Kontrolle ist damit in der Regel die Anordnung häuslicher Lernzeit für einzelne Klassen oder Schulen nicht mehr notwendig und kontinuierlicher Präsenzunterricht abgesichert.
  • Keine Maskenpflicht im Unterricht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt im Unterricht an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte.

Kultusminister Christian Piwarz: „Schülerinnen und Schüler haben ebenso wie Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Monaten besondere Last getragen. Es ist an der Zeit, auch den Kindern und Jugendlichen die Unbeschwertheit und Normalität zu ermöglichen, die für viele Erwachsene im Alltag jetzt wieder selbstverständlich wird.“

geschrieben von Dirk Reelfs – SMK am 22.Februar 2022 in Bildungspolitik

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