Unsere Schule

Im malerischen weidenumsäumten Tal des Kaitzbachs, unberührt vom Straßenverkehr und für Außenstehende kaum zu entdecken, liegt die 71. Grundschule. Hier finden Großstadtkinder noch eine ländliche Atmosphäre, einen ruhigen Gegenpol zum hektischen Leben in der Landeshauptstadt.
Dieses fast familiär zu nennende Klima setzt sich auch im Inneren der Schule und im Schulhort, welcher sich auf dem gleichen Gelände im Nebengebäude befindet, fort.
Unser ganzer Stolz ist die im November 2011 eingeweihte Turnhalle und das  wunderschön und funktional gestaltete Außengelände.

  • Unsere Schule hat eine lange Geschichte. Das erste Schulhaus in Kaitz wurde bereits 1844 im heutigen Hortgebäude eröffnet. 1888 folgte das heutige Schulhaus mit Erdgeschoß und 1. Etage. Seither wurde die Kaitzer Schule mehrfach umgebaut, aufgestockt, erweitert und modernisiert.
  • In den Jahren 1998/99 wurde der alte Toilettenanbau abgerissen und durch einen neuen modernen ersetzt. Gleichzeitig erhielt die Schule neue Garderoben.
  • Jeder Klassenraum verfügt über mindestens zwei Computer mit Internetanschluss und seit 2013 haben wir eine erste interaktive Tafel.
  • Am 04. November 2011 wurde unsere erste schuleigene Turnhalle feierlich eingeweiht.
  • Im Schuljahr 2011/12 begannen in Schul- und Hortgebäude Umbauarbeiten zum „Aktionsprogramm Brandschutz“. Schul- und Hortgebäude sind jetzt miteinander verbunden und ein zweiter Fluchtweg ist geschaffen.
  • Im  Schuljahr 2015/16 ging das „Aktionsprogramm Brandschutz“ mit den Brandschutzmaßnahmen Teil III weiter.
  • Seit dem Schuljahr 2021/22 kann nach der Sanierung des Daches und der Fassade das gesamte Gebäude nun auch wieder von außen in voller Schönheit erstrahlen.

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Unsere Schule

175 Jahre Kaitzer Schule

1844 bis 2019

Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.