Eltern und Schüler haben das Recht, durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule mitzuwirken. Näheres dazu wird im Schulgesetz in den Paragraphen 45 und 46 bestimmt. Der Elternrat der Schule besteht aus beiden Elternvertretern der Klasse, die beim Klassenelternabend gewählt wurden. Zudem werden 5 weitere Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Der Elternrat der 71. Grundschule Dresden „Am Kaitzbach“ bildet gleichzeitig den Elternrat des Hortes und ist demnach auch für die Belange des Hortes aktiv.
Elternrat im Schuljahr 2025/26
- Elternratsvorsitzende: Frau Sandra Wierick Klasse 3b
- Stellvertretender Elternratsvorsitzender: Frau Katharina Radtke Klasse 4b
- Stellvertretender Elternratsvorsitzender: Frau Lorena Fröhlich Klasse 2a
Klasse |
Klassenelternsprecher |
Stellvertreter |
1 |
||
2a |
||
2b |
||
3a |
||
3b |
||
4a |
||
4b |
Zur Schulkonferenz gehören in der Regel (gem. §43 SchulG):
- der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht,
- sechs Vertreter der Lehrer,
- der Vorsitzende des Elternrates als stellvertretender Vorsitzende der Schulkonferenz und
- fünf weitere Vertreter der Eltern.
Schulkonferenz im Schuljahr 2025/2026
Schulvertreter: | Elternvertreter: |
Aktuelle Themen des Elternrates / Schulkonferenz:
- Anfragen von Eltern bzgl. Schule und Hort bzw. zu den Ganztagsangeboten
- Fragen zum Essenanbieter Viventus GmbH
- Organisation eines Elternvortrages