Hier haben wir für alle Eltern einige allgemeine Informationen zu verschiedenen Themen zusammengestellt:
Beurlaubung
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus der Schulbesuchsordnung.
Für Familienurlaube beachten Sie bitte die Ferientermine.
Eine Beurlaubung muss mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Klassenleiterin oder beim Schulleiter beantragt werden.
Zuständig für die Entscheidung ist bei Beurlaubung bis zu zwei Tagen der Klassenleiter, im Übrigen der Schulleiter.
Entschuldigung
In jedem Fall ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Bitte teilen Sie absehbares Fehlen (Arztbesuche, Befreiungen usw.) unbedingt immer rechtzeitig dem Klassenleiter mit.
Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht (Schwimmen Klasse 2) benötigen wir ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung.
Sollte Ihr Kind längere Zeit krank sein oder nicht am Sport teilnehmen können, benötigen wir ein ärztliches Attest.
Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank werden und die Schule nicht besuchen können, informieren Sie uns bitte am ersten Tag des Fehlens bis spätestens 07:45 Uhr persönlich oder telefonisch darüber.
Dabei sind meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse durch die Erziehungsberechtigten sofort der Schule mitzuteilen.
Fehlt ein Schüler zu Beginn der zweiten Unterrichtstunde unentschuldigt, beginnt der unterrichtende Lehrer das unentschuldigte Fehlen zu erkunden, indem die Eltern oder andere auskunftsfähige Personen unter den angegebenen Notfallnummern kontaktiert werden.
Bitte haben Sie unbedingt ein Augenmerk auf die Gültigkeit Ihrer Notfallnummer und geben Sie nach Möglichkeit auch mehrere Notfallnummern an, so dass wir unserer Kontaktpflicht mit Ihnen auch nachkommen können.
Essengeld
Teilnehmer an der Schulspeisung (Mittagessen) erhalten vom Anbieter einen Vertrag. Die Bestellung und Abbestellung des Essens und die Kassierung des Essengeldes erfolgt direkt beim Essenanbieter.
Wertsachen / Fundsachen
Das Mitbringen von Wertsachen und gefährlichen Gegenständen ist generell untersagt.(siehe Hausordnung)
Für Schäden am persönlichen Eigentum des Schülers besteht also kein Haftpflichtdeckungsschutz durch den Schulträger.
Schüler haben sich gegen Haftpflichtansprüche, die sich aus dem Verhalten im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb ergeben, grundsätzlich selbst zu versichern (Haftpflichtversicherung der Eltern).
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind an den Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet, keinen Schmuck trägt. Ohrringe dürfen im Sportunterricht grundsätzlich nicht getragen werden (auch kein Abkleben mit Pflaster!)
Liegengebliebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände werden beim Hausmeister abgegeben und können dort abgeholt werden.
Schulbücher und Arbeitshefte
Die Schulbücher und Arbeitshefte werden gemäß Schulgesetz kostenlos zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum der Landeshauptstadt Dresden.
Die Bücher werden verliehen und sind pfleglich zu behandeln. Die Kalkulation für die Nutzungsdauer eines Schulbuches liegt bei fünf Schuljahren.
Bei Verlust oder vorsätzlicher Beschädigung eines Buches muss je nach Zustand Ersatz geleistet werden.
Gesetzliche Schülerunfallversicherung
Alle Schüler unserer Schule sind bei der Unfallkasse Sachsen versichert. Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die der Schüler im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule erleidet.
- bei Teilnahme am Unterricht, einschließlich Pausen, Freistunden und Zwischenstunden
- bei sonstigen schulischen Veranstaltungen wie Förderunterricht, Ausflügen, Wanderungen, Besichtigungen, Projekttagen, usw.
- auf dem Schulweg oder dem Weg, von und nach dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung außerhalb der Schulanlage stattfindet (Sportplatz, Museum, Schullandheim, Schwimmbad, …)
- bei Tätigkeiten in Arbeitsgemeinschaften
Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist vorher ein schriftlicher, formloser Antrag beim Schulleiter zu stellen.
Ihr Kind ist auch in diesem Fall versichert, das Fahrrad nicht.
Unversichert sind Tätigkeiten aus dem privaten Lebensbereich wie z. B. die Esseneinnahme, der Toilettenbesuch.
Sie werden telefonisch oder schriftlich über jeden Unfall Ihres Kindes informiert, jeder Unfall wird im Unfallbuch der Schule vermerkt.
Sollten Sie einen Arzt aufsuchen müssen, so benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- zuerst behandelnder Arzt
- weiter behandelnder Arzt
- Art der Verletzung
- Dauer der Krankschreibung des Kindes
- Unfallhergang (Wo? Wann?)
- Unfallzeugen
weitere Bestimmungen an unserer Schule
- Die Kinder suchen frühmorgens allein ihre Plätze auf und packen selbstständig ihre Schulsachen aus, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
- Bei Stundenausfall gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten.
- Besucher melden sich im Sekretariat , beim Schulleiter oder Hausmeister an!
- Jedes Befahren oder Parken auf dem Schulgelände ist untersagt. Ausnahmen legt der Schulleiter fest.