Elterninformation: Bedingungen und organisatorischen Abläufe für den Schulstart
Liebe Eltern,
ich möchte Ihnen die Bedingungen und organisatorischen Abläufe für den Schulstart in wesentlichen Punkten erläutern, so dass für Sie das Wichtigste übersichtlich und auch nachvollziehbar ist:
- Eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen
Schul- und Kita-Coronaverordnung – SchulKitaCoVO vom 20. November 2021 wurde folgendes festgelegt:
Ab dem 29. November 2021 findet in Kindertageseinrichtungen und in Schulen der Primarstufe eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen und festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt. Bei der Durchführung des Schwimmunterrichts in der Primarstufe kann von der Maßgabe fester Klassen und Bezugspersonen abgewichen werden.
Das bedeutet, feste Klassen und Gruppen in festgelegten Räumen und Bereichen bei möglichst wenigen Lehrkräften. Trotz dieses beengten Arbeitsrahmens soll weiterhin die gültige Stundentafel die Grundlage sein.
Wir werden jedoch aufgrund der Personalnotlage ab 01.12.2021 erst einmal mit Klassenleiterunterricht (Klassenstufe 1/2 je 4 Stunden, Klassenstufe 3/4 je 5 Stunden) und hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht starten. Sobald es die personelle Situation an der Schule wieder zulässt, werden wir den vollständigen Fächerkanon in Rahmen der Möglichkeiten wieder anbieten.
- Schulbesuchspflicht ausgesetzt
Die Schulbesuchspflicht in Sachsen ist erneut ausgesetzt. Eltern sind berechtigt, ihre Kinder von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abzumelden. Die Anordnung häuslicher Lernzeit ist demnach wieder zulässig, aber es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Beschulung durch Lehrkräfte.
- Neue Quarantäneregeln im Bereich Schule
Die Stadt Dresden hat in der Allgemeinverfügung zur Absonderung (ab 23. November)neue Quarantäneregeln erlassen.
https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/11/pm_79.php?pk_campaign=RSS&pk_kwd=news
„Änderungen im Bereich Kindertageseinrichtungen/Schule:
Nach einer Neufassung der Leitlinie über die Absonderung von positiv getesteten Personen und Kontaktpersonen im Bereich Kindertageseinrichtungen/Schule werden zwingend positiv getestete Personen kraft der oben genannten Allgemeinverfügung abgesondert.
Kontaktpersonen werden nur noch im Ausnahmefall abgesondert. Diese Ausnahmen bestehen vor allem in Einrichtungen für vulnerable Kinder und Jugendliche, beispielsweise bei bestehenden Behinderungen, im Übrigen jedoch nicht mehr.“
Damit müssen ab sofort nur noch positiv getestete Kinder bzw. Erwachsene die Schule verlassen und sich in Quarantäne begeben. Mitschüler und Lehrer/Erzieher („Kontaktpersonen in der Schule“) dürfen weiterhin die Schule besuchen.
- Testungen
Die Anzahl der Testungen wird auf dreimal wöchentlich erhöht. Ausdrücklich wird auch für Geimpfte und Genesene (Kinder und Erwachsene) das regelmäßige Testen empfohlen. Diese Woche testen wir ebenfalls dreimal (Mi, Do, Fr).
- Mittagessen
Denken Sie bitte an die Essenbestellung bei VielfaltMenü GmbH. Ab dem 01.12.2021 gilt wieder Ihre Bestellung oder Abbestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Falk Wagner
Schulleiter