zum Schuljahresbeginn 2020/21 für alle Klassenstufen an der 71. Grundschule Dresden „Am Kaitzbach“
Liebe Eltern der Klassen 1 bis 4,
ich hoffe Sie sind alle gut erholt und hatten eine schöne Sommerzeit.
Noch vor dem Schulstart möchte ich Ihnen in kurzer und übersichtlicher Form einige wichtige Dinge zum Schultagesablauf und zur Organisation unter Pandemiebedingungen ab dem 31.08.2020 mitteilen. Dabei freue ich mich, dass wir uns in weiteren Punkten dem schulischen Regelbetrieb annähern können.
Viele der folgenden Punkte sind noch einmal ausführlicher im neu erstellten Hygieneplan unserer Schule und des Hortes aufgeführt.
- Auch nach der neuen Allgemeinverfügung vom 13.August 2020 sind einrichtungsfremde Personen (dazu zählen im Sinne der Allgemeinverfügung auch die Eltern) verpflichtet, während des Aufenthaltes in Schulgebäuden und auf dem übrigen Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Das Betreten von Schul- und Hortgebäude ist am Vormittag nur nach vorheriger Anmeldung und am Nachmittag nur kurzzeitig zur Abholung des Kindes mit MNB erlaubt.
- Bei allen einrichtungsfremden Personen, die sich länger als 15 Minuten in Schul- oder Hortgebäude aufhalten, ist der Aufenthalt zu dokumentieren und sind die Kontaktdaten zu erfassen.
- Alle Schüler, Lehrer und Erzieher unserer Schule, gehören nicht zu den einrichtungsfremden Personen und sind (nach unserem Hygieneplan) von der Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ausgenommen, sollten aber eine MNB immer dabei haben (im Ranzen reicht). Das Tragen einer MNB kann in einzelnen Unterrichtssequenzen vom Lehrer angeordnet werden. Wenn die Infektionslage sich verschärft, kann der Schulleiter bzw. die Hortleiterin eine generelle Pflicht zum Tragen der MNB außerhalb des Unterrichts anordnen.
- Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen) erkennen lassen, die darauf hinweisen. Zeigen Schüler an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS-CoV-2 hinweisen, ist der Zutritt erst nach zwei Tagen nach letztmaligem Auftreten der Symptome gestattet.
- Die tägliche Gesundheitsbestätigung entfällt ab sofort. Es ist nur einmalig am Schuljahresanfang die Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie durch die Personensorgeberechtigten bis spätestens 7. September 2020 zu unterschreiben. Wird die schriftliche Versicherung nicht vorgelegt, ist dem beschulten oder betreuten Kind ab dem 8. September 2020 der Zutritt zur Einrichtung nicht gestattet, bis diese nachgereicht wird.
- Der Mindestabstand von 1,50 m gilt nicht für Schulen und bei schulischen Veranstaltungen. Dennoch soll auf körperliche Kontakte und Handschlag verzichtet werden.
- Bei einer Ankunftszeit des Kindes auf dem Schulgelände vor 7:25Uhr, muss das Kind den Frühhort besuchen.
- Alle Kinder benutzen den Schulhaupteingang für den Schulzutritt.
- Die Einlasszeit vor dem Unterricht bleibt verlängert, um unnötige Kinderansammlungen zu vermeiden und einen ruhigen Start zu gewährleisten – Einlass ab 7:30Uhr – bis 7.55Uhr sollten alle Kinder im Klassenzimmer sein – Stundenbeginn 8:00Uhr
- Eine Hausschuhpflicht besteht weiterhin bis zu den Herbstferien nicht. Die Jacken werden mit in das Klassenzimmer genommen und über die Stuhllehne gehangen. Sporttaschen dürfen in die Garderoben gebracht werden.
- Gründliches Händewaschen (meist im Klassenzimmer) nach dem Schulzutritt ist weiter Pflicht.
- Auf den Gängen und Treppen im Schul- und Hortgebäude gilt Rechtslaufgebot.
- Am Vormittag werden die Schultoiletten und am Nachmittag sowohl die Schul- als auch die Horttoiletten (je nach Hortzimmer) genutzt. Die Sonderregelung von vor den Sommerferien, mit den ständig geöffneten Fluchtwegen, entfällt.
- Die Schulauftaktwoche ab dem 31.08.2020 läuft nach Sonderplan meist beim Klassenleiter. Die Klassen 1 und 2 haben in der Regel vier Stunden, die Klassen 3 und 4 fünf Stunden Unterricht. Der Schwimmunterricht in der zweiten Klasse beginnt bereits am Mittwoch den 02.09.2020. Der Stundenplan für alle Klassen wird am Ende der ersten Schulwoche bekanntgegeben.
- Ab der zweiten Schulwoche (ab dem 07.09.2020) läuft der Unterricht nach Stundenplan mit allen Fächern planmäßig. Nur der Förderunterricht beginnt etwas später. Den genauen Termin teilen Ihnen die Klassenleiter mit. Die besonderen Bedingungen für den Musik- und Sportunterricht erfahren die Kinder von den Fachlehrern.
- Alle Lehrer und Erzieher achten auf regelmäßiges Stoßlüften der Zimmer, auch in der kalten Jahreszeit. Alle sollten ggf. dann auch eine Jacke parat haben.
- Die Hofpausen finden zeitlich gestaffelt für die Kassenstufen ½ und die Klassenstufen ¾ statt. Die genauen Abläufe und Zeiten entnehmen Sie bitte dem Plan – Rhythmisierter Schultag – Schuljahr 2020/21
- Die Esseneinnahme findet gestaffelt nach einem separaten Essenplan statt. Die Klassen sind auch hier nicht zwingend getrennt und auch eine Pflicht ein eigenes Besteck mitzubringen besteht nicht mehr.
- Die Elternabende zum Schuljahresauftakt finden unter Wahrung des Abstandsgebots in der Turnhalle statt. Der Zeitraum ist vom 16.09.2020 bis zum 23.09.2020 jeweils 17:30Uhr bzw. 19:30Uhr geplant. Den genauen Zeitpunkt teilen Ihnen die Klassenleiter mit.
- Der erste Elternrat des Schuljahres findet unter Wahrung des Abstandsgebots am Montag, den 28.09.2020 im Zimmer 6 (2.Etage) für die gewählten Elternsprecher der Klassen statt. Dieser Termin ist gleichzeitig Schulkonferenz. Eine Einladung wird dem Klassenelternsprecher zum Elternabend übergeben.
Nun sind meine Mitteilungen zum Schulstart doch etwas ausführlicher geworden. Ich hoffe, Sie sind trotzdem übersichtlich und vor allem hilfreich und informativ.
Trotz der weiterhin bestehenden Einschränkungen, hoffe ich bei Ihrem Kind auf eine ungetrübte Vorfreunde auf das neue Schuljahr und das Wiedersehen der Lehrer, Klassenkameraden und Freunde.
Wir jedenfalls sind gut vorbereitet und freuen uns auf Ihr Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulleiter Falk Wagner